Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für Feldbewässerung bei der Wasserbehörde
Bild: Ackerverstand

Bewässerung

Teil von Bewässerung Planung: Recht, Technik und Kosten für Landwirte

Wie beantrage ich eine Bewässerungsgenehmigung in Deutschland?

Bewässerungsgenehmigung beantragen: Zuständige Wasserbehörden, Vordrucke, Fristen, Gebühren und Wasserentnahmeentgelt Schritt für Schritt erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuständig ist die untere Wasserbehörde beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, in Bayern das Sachgebiet Wasserrecht der Kreisverwaltungsbehörde.
  • Grundlage sind die Paragrafen 8, 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie das jeweilige Landeswassergesetz.
  • FormularVordruck 'Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis', in einigen Ländern online ausfüllbar.
  • Wer im April beregnen will, reicht den Antrag bis Ende Januar ein; vier bis acht Wochen Bearbeitung sind üblich.
  • Die Verwaltungsgebühr liegt meist zwischen 50 und mehreren hundert Euro; in einigen Ländern kommt jährlich ein Wasserentnahmeentgelt hinzu.

Wer zuständig ist und was das WHG verlangt

Wer Grundwasser, Flusswasser, Seewasser oder Grabenwasser für die Beregnung entnimmt, benutzt ein Gewässer. Nach § 8 WHG beim Bundesministerium der Justiz ist diese Benutzung erlaubnis- oder bewilligungspflichtig. Kleine Mengen kann das Landesrecht von der Pflicht freistellen.

Für die Feldbewässerung wird in der Regel eine Erlaubnis erteilt. Die Bewilligung nach § 9 WHG knüpft an strengere Voraussetzungen, etwa an einen gesicherten Wasserstand. Beide werden befristet erteilt; Auflagen wie Wasserzähler oder Entnahmestopps in Trockenphasen sind üblich. Das Verfahren regelt § 10 WHG im Volltext.

In Bayern entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde auf Grundlage des Bayerischen Wassergesetzes. In Nordrhein-Westfalen sind Kreise und kreisfreie Städte untere Wasserbehörde, die Bezirksregierungen obere Wasserbehörde. In Niedersachsen führt zusätzlich die Region Hannover das Verfahren. Wer unsicher ist, fragt schriftlich nach zuständiger Stelle und Vordruck.

Die Antragsschritte in der richtigen Reihenfolge

Die Antragsschritte

  1. Wasserbedarf berechnenJahresmenge in Kubikmetern, Spitzenleistung in Kubikmetern pro Stunde, Fläche in Hektar und Kultur.
  2. Entnahmestelle beschreibenFlurstück, Gemarkung, Eigentümer, bei Grundwasser zusätzlich Brunnentiefe und Filterstrecke.
  3. Vordruck bei der unteren Wasserbehörde anfordern oder das Online-Verfahren des Landes nutzen.
  4. Antrag mit Lageplan, Betriebsangaben und Technikdaten vor dem ersten Beregnungseinsatz einreichen.
  5. Erlaubnis prüfen, Auflagen umsetzen, Zählerstände ablesen und Mengenmeldungen fristgerecht abgeben.

Welche Angaben und Unterlagen dazugehören

Angaben und Unterlagen

  • Entnahmemenge in Kubikmetern pro Jahr und maximale Entnahmeleistung
  • Entnahmeort mit Flurstück, Gemarkung und Koordinaten
  • Bewässerungsfläche in Hektar und angebaute Kulturen
  • Beschreibung von Pumpe, Förderleitung und Beregnungstechnik
  • Nutzungsnachweis am Grundstück und Lageplan

Die Wasserbedarfsrechnung ist der Kern des Antrags. Ackerbauliche Grundlagen und Rahmenbedingungen bündeln die Ackerbau-Seiten des BMEL. Viele Behörden verlangen zusätzlich eine Skizze der Entnahmestelle und Angaben zu Sparmaßnahmen wie Tröpfchenbewässerung oder Bodenfeuchtesensoren.

Fristen, Gebühren und ein Rechenbeispiel

Eine gesetzliche Antragsfrist gibt es nicht. Praktisch gilt: Wer im April startet, stellt den Antrag im Winter. Ein Zeitplan sieht so aus: Antrag bis Ende Januar, Rückfragen bis Mitte Februar, Erteilung bis Ende März, erster Einsatz ab April. Vor der Entscheidung beteiligt die Behörde Fachstellen und hört Anlieger an.

Die Verwaltungsgebühr folgt der Kosten- oder Gebührenverordnung des Landes. Üblich sind 50 Euro bis mehrere hundert Euro; die Gebühr wird ohne Umsatzsteuer erhoben, weil sie hoheitlich anfällt. Die Behörde nennt die Tarifstelle auf Anfrage, bevor der Antrag gestellt wird.

Ein Wasserentnahmeentgelt erheben einige Länder, etwa Baden-Württemberg nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz, mit jährlicher Abrechnung. Der Satz steht in der jeweiligen Landesregelung.

Rechenbeispiel

Beispielrechnung für einen Betrieb mit 40 Hektar Beregnungsfläche: 25.000 Kubikmeter im Jahr bei 5 Cent je Kubikmeter ergeben 1.250 Euro Entgelt pro Jahr, zuzüglich 150 Euro Verwaltungsgebühr einmalig. Öffentlich-rechtliche Abgaben werden ohne Umsatzsteuer berechnet.

Wo Formulare und Vorlagen zu finden sind

Die Vordrucke heißen in der Regel 'Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis' und liegen als PDF bei den Landratsämtern bereit. In Bayern bündelt das Landwirtschaftsministerium Pflanzenbau in Bayern beim StMELF; Fördeprogramme ersetzen die wasserrechtliche Erlaubnis nicht, sie treten daneben.

Vorlagen für die Wasserbedarfsrechnung stellen Landwirtschaftskammern und Landesanstalten bereit, etwa die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen oder die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Beregnungsverbände reichen Sammelanträge für mehrere Betriebe ein.

Häufige Fragen

Wer erteilt die Bewässerungsgenehmigung?

Die untere Wasserbehörde beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, in Bayern die Kreisverwaltungsbehörde. In manchen Ländern übernehmen staatliche Wasserwirtschafts- oder Umweltämter einzelne Aufgaben.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Vier bis acht Wochen sind üblich. Kommen Stellungnahmen anderer Fachstellen oder eine Anhörung betroffener Nachbarn hinzu, dauert es mehrere Monate.

Welche Unterlagen sind Pflicht?

Antragsvordruck, Angaben zu Menge, Entnahmeort, Flurstück, Fläche und Kultur, Technikdaten sowie Nutzungsnachweis. Die Formulare unterscheiden sich je Land.

Fällt ein Wasserentnahmeentgelt an?

Nur in Ländern, die es eingeführt haben, etwa Baden-Württemberg. Die Sätze stehen in der Landesregelung; die untere Wasserbehörde nennt sie auf Anfrage.

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